Sonderinsolvenz

Sonderinsolvenz
ein  Insolvenzverfahren, das ausnahmsweise nicht das gesamte Vermögen des  Gemeinschuldners ergreift, sondern nur einen Teil.
- Wichtigste Fälle: (1) Nachlassinsolvenz (§§ 315–331 InsO): Sondermasse ist der Nachlass, beteiligt sind nur die Nachlassgläubiger.
- (2) Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut (§§ 332–334 InsO): Gläubiger sind nur die Gesamtgutgläubiger.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Nachlassinsolvenz — 1. Begriff: Eine nur den ⇡ Nachlass als Sondervermögen des Erben ergreifende ⇡ Sonderinsolvenz (§§ 315–331 InsO, §§ 1980 ff. BGB). Möglich nur über den ganzen Nachlass, nicht über einen Erbteil. 2. Zweck der N. ist, im Interesse des Erben und… …   Lexikon der Economics

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