- Sonderinsolvenz
- ein ⇡ Insolvenzverfahren, das ausnahmsweise nicht das gesamte Vermögen des ⇡ Gemeinschuldners ergreift, sondern nur einen Teil.- Wichtigste Fälle: (1) ⇡ Nachlassinsolvenz (§§ 315–331 InsO): Sondermasse ist der Nachlass, beteiligt sind nur die Nachlassgläubiger.- (2) Insolvenzverfahren über das Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft oder das von den Ehegatten gemeinschaftlich verwaltete Gesamtgut (§§ 332–334 InsO): Gläubiger sind nur die Gesamtgutgläubiger.
Lexikon der Economics. 2013.